Fahrlässige Körperverletzung

2016-10-08-20-16-371Kommen bei einem Verkehrsunfall Personen zu Schaden, steht der Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung und damit einer Straftat im Raum. Es wird stets ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, auch bei nur relativ leichten Verletzungen wie dem häufig vorkommenden Schädel-Hirn-Trauma oder der HWS-Distorsion.

Welchen Verlauf dieses Ermittlungsverfahren nimmt, hängt von mehreren Faktoren ab. Etwa davon, ob der oder die Geschädigte einen Strafantrag gestellt hat, wie schwer die Verletzungen sind, wie sich der Unfall ereignete und in welchem Maße die Unfallbeteiligten hierfür (mit-) verantwortlich sind.

Im Interesse einer Einstellung des Verfahrens oder um zumindest das Strafmaß gering zu halten, empfiehlt sich eine frühzeitige, auf den konkreten Fall abgestimmte Verteidigung.

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