Haftung bei Fahrzeugmängeln

2016-10-08-16-31-511Im Falle eines Mangels an einem Neu- oder Gebrauchtwagen können dem Käufer Gewährleistungsrechte wie Nachbesserung, Nachlieferung, Minderung, Rücktritt vom Kaufvertrag und Schadenersatz zustehen. Daneben kommen Ansprüche aus der Neufahrzeuggarantie in Betracht. Käufern von Gebrauchtfahrzeugen wird häufig eine Absicherung durch sogenannte Gebrauchtwagen-, Zusatz- oder Anschlussgarantien versprochen.

Die Ansprüche aus diesen gesetzlichen und vertraglichen Regelungen richten sich gegen den Verkäufer (gesetzliche Gewährleistungsrechte), den Hersteller (Herstellergarantie) oder ein Versicherungsunternehmen (Gebrauchtwagengarantie). Die rechtlichen Folgen dieser Ansprüche und die Voraussetzungen, unter welchen sie greifen, sind dabei sehr unterschiedlich. Hinzu kommt eine umfangreiche, sich permanent weiterentwickelnde Rechtsprechung.

Sowohl für Käufer als auch für Verkäufer ist es daher nicht leicht, den Überblick zu behalten und die eigenen Interessen rechtssicher wahrzunehmen. Wir unterstützen Sie gern bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche wegen Sachmängeln am Fahrzeug oder bei der Abwehr unberechtigter Forderungen. Kontaktieren Sie uns!