Rotlichtverstöße bergen ein besonderes Unfallrisiko. Sie werden daher mit vergleichsweise hohen Bußgeldern, Punkten im Flensburger Fahreignungsregister und – bei einer vorwerfbaren Rotlichtzeit von mehr als einer Sekunde – mit Fahrverbot geahndet. Für Inhaber der Fahrerlaubnis auf Probe (Fahranfänger) ergeben sich aus einem Rotlichtverstoß weitere Konsequenzen: Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar und Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre.
Jedoch sind die Bußgeldbescheide nicht immer rechtmäßig – sei es, weil die Bußgeldstelle nicht die richtige Person als Fahrer festgestellt hat, sei es, weil die vorwerfbare Rotlichtzeit falsch ermittelt wurde. Es gibt viele Gründe, aus welchen sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnen kann. Und selbst wenn der Rotlichtverstoß als solcher feststeht, kann unter Umständen ein Fahrverbot vermieden werden, etwa wenn zugunsten des Fahrers von einem Augenblicksversagen auszugehen ist oder das Fahrverbot eine außergewöhnliche Härte für den Betroffenen darstellen würde.
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