Die Juristische Zentrale des ADAC weist anlässlich eines drastischen Falles darauf hin, dass man mit der Prüfungsbescheinigung für das begleitete Fahren ab 17 nicht im Ausland fahren darf. Eine Ausnahme gilt nur für Österreich.
Fährt man trotzdem mit der BF17-Prüfungsbescheinigung im Ausland, drohen harte Strafen, auch wenn sich die berechtigte Begleitperson im Fahrzeug befindet.
So wurde einer Familie der Italienurlaub vollkommen verdorben, weil dem 17-jährigen Sohn bei einer Polizeikontrolle das Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis vorgeworfen wurde. Es wurde ein kurzfristig zu zahlendes Bußgeld in Höhe von 3.500 EUR (!) verhängt. Bei Nichtzahlung der Strafe innerhalb von fünf Tagen hätte sie sich auf 5.000 EUR erhöht. Doch damit nicht genug: Als Zusatzstrafe wurde das Fahrzeug für die Dauer von drei Monaten in polizeiliche Verwahrung genommen.