In einem Bußgeldverfahren wegen eines Geschwindigkeitsverstoßes habe ich einen Sachverständigen mit der Prüfung des Messergebnisses beauftragt. Dieser forderte bei der Bußgeldstelle die Rohmessdaten an. Die Bußgeldstelle verweigerte die Herausgabe mit der zweifelhaften Begründung, das Verfahren sei bereits an die Staatsanwaltschaft abgegeben worden. Auch alle Rohmessdaten? Wohl kaum…
Nachdem das Amtsgericht Cottbus auf meinen Antrag hin mit Beschluss vom 29.03.2017 schließlich die Herausgabe des entschlüsselten Falldatensatzes angeordnet hatte, forderte der Sachverständige diesen am 31.03.2017 nochmals bei der Bußgeldstelle an. Unterdessen rückte der für den heutigen Tag anberaumte Termin zur Hauptverhandlung näher. Als der Sachverständige am 12.04.2017 noch immer die Daten nicht erhalten hatte, habe ich das Gericht darauf hingewiesen und beantragt, den Verhandlungstermin aufzuheben und später neu zu terminieren.
Gestern teilte das Gericht telefonisch mit, es sei sehr ungewöhnlich, dass die Bußgeldstelle trotz eines entsprechenden Beschlusses die Daten nicht herausgebe. Die Bußgeldstelle sei zur Stellungnahme aufgefordert worden. Man konnte hören, dass die Richterin es nicht recht glauben wollte. Freilich war über die Osterfeiertage nichts passiert. Ohne die Stellungnahme wollte die Richterin den Termin aber nicht aufheben.
Also fuhr ich heute ca. 120 km nach Cottbus, stellte dort den Antrag, die Hauptverhandlung auszusetzen, welchem stattgegeben wurde, und fuhr nach 10 Minuten Verhandlung wieder 120 km zurück nach Freiberg. Ein neuer Termin soll nun im Juni stattfinden. Mal sehen, ob es die Bußgeldstelle in der Zwischenzeit schafft, die Messdaten herauszugeben…