Parkraumbewirtschaftung: Anspruch auf Vertragsstrafe nur gegen Fahrer

Auch in Freiberg werden inzwischen mehrere Parkplätze durch private Betreiber bewirtschaftet. Bei Verstößen gegen die Parkordnung drohen Vertragsstrafen in Höhe von € 25,-. Aber gegen wen besteht überhaupt der Anspruch? Die Parkplatzbetreiber, in Freiberg vor allem die VKS GbR Rostock, behaupten, sie könnten die Vertragsstrafe vom Halter des Fahrzeugs verlangen, und führen in ihren Mahnschreiben zwei ca. 10 Jahre alte Amtsgerichtsurteile auf, die ihre Rechtsauffassung stützen sollen.

Anders sehen das allerdings neuere Entscheidungen, so etwa das Landgericht Arnsberg (Urteil v. 16.01.2019, 3 S 110/18):

Der Parkplatzbetreiber hat nur einen Anspruch gegen den Fahrer, und wer gefahren ist, muss er bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung auch beweisen.

Es reicht also nicht, eine Halterauskunft einzuholen und dann vom Halter die Zahlung der Vertragsstrafe zu verlangen! Vielmehr müsste sich der Parkraumbewirtschafter die Mühe machen, den konkreten Fahrer festzustellen.

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geblitzt.de -Verschwinden die Strafzettel wie von Zauberhand?

Durch einen Link auf Facebook sind wir auf einen Beitrag der ProSieben-Sendung Galileo aufmerksam geworden, welcher vor ca. zwei Wochen ausgestrahlt wurde. Der vielversprechende Titel: „Dieses Start Up Unternehmen lässt Strafzettel legal verschwinden“.

Der Titel legt nahe, mit geblitzt.de könne man Bußgelder ganz einfach vermeiden. Der Beitrag beginnt auch gleich mit der Einblendung von drei Bußgeldbescheiden, welche nach eingelegten Einsprüchen eingestellt worden seien. Man erfährt anschließend, dass vermeintlich ein Drittel aller Bußgeldbescheide falsch sind, viele Betroffene aber wegen hoher Kosten den Gang zum Rechtsanwalt, welcher die Rechtmäßigkeit des Bescheides prüfen könnte, scheuen würden. Geblitzt.de bzw. die dahinterstehende Coduka UG (haftungsbeschränkt) habe daher eine Software entwickelt, mit welcher die Prüfung von Bußgeldbescheiden weitgehend automatisiert würde, wodurch erhebliche Kosten eingespart werden könnten. Daher sei es geblitzt.de möglich, Betroffenen die Prüfung ihrer Bußgeldbescheide kostenlos anzubieten. So weit, so gut.

Dann wird es aber schon etwas schräg. Im Beitrag wird behauptet, statt eines Anwalts würde die Software von geblitzt.de „mit einem Klick automatisch“ Einspruch bei der Bußgeldbehörde einlegen. Es ist klar, dass man in einem Fernsehbeitrag nicht auf alle juristischen Feinheiten Rücksicht nehmen kann, aber diese Aussage ist schlicht Quatsch. Die Software mag das Einspruchsschreiben automatisch generieren. Einlegen muss den Einspruch nach dem Gesetz aber der Betroffene oder ein von diesem bevollmächtigter Anwalt schon selbst. Gemäß § 67 OWiG ist der Einspruch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsbehörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat, einzulegen. Tatsächlich – das erfährt man dann später im Beitrag – arbeitet geblitzt.de mit Anwälten zusammen, welchen das Unternehmen gegen Gebühren seine Software zur Verfügung stellt und die Mandate vermittelt. Der Einspruch wird also durch diese Anwälte eingelegt.

Rechnet sich das für die Coduka UG? Und werden die Mandanten kostenlos tatsächlich auch gut und umfassend beraten? Continue reading geblitzt.de -Verschwinden die Strafzettel wie von Zauberhand?

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Wenn die Bußgeldstelle mauert

In einem Bußgeldverfahren wegen eines Geschwindigkeitsverstoßes habe ich einen Sachverständigen mit der Prüfung des Messergebnisses beauftragt. Dieser forderte bei der Bußgeldstelle die Rohmessdaten an. Die Bußgeldstelle verweigerte die Herausgabe mit der zweifelhaften Begründung, das Verfahren sei bereits an die Staatsanwaltschaft abgegeben worden. Auch alle Rohmessdaten? Wohl kaum…

Nachdem das Amtsgericht Cottbus auf meinen Antrag hin mit Beschluss vom 29.03.2017 schließlich die Herausgabe des entschlüsselten Falldatensatzes angeordnet hatte, forderte der Sachverständige diesen am 31.03.2017 nochmals bei der Bußgeldstelle an. Unterdessen rückte der für den heutigen Tag anberaumte Termin zur Hauptverhandlung näher. Als der Sachverständige am 12.04.2017 noch immer die Daten nicht erhalten hatte, habe ich das Gericht darauf hingewiesen und beantragt, den Verhandlungstermin aufzuheben und später neu zu terminieren.

Gestern teilte das Gericht telefonisch mit, es sei sehr ungewöhnlich, dass die Bußgeldstelle trotz eines entsprechenden Beschlusses die Daten nicht herausgebe. Die Bußgeldstelle sei zur Stellungnahme aufgefordert worden. Man konnte hören, dass die Richterin es nicht recht glauben wollte. Freilich war über die Osterfeiertage nichts passiert. Ohne die Stellungnahme wollte die Richterin den Termin aber nicht aufheben.

Also fuhr ich heute ca. 120 km nach Cottbus, stellte dort den Antrag, die Hauptverhandlung auszusetzen, welchem stattgegeben wurde, und fuhr nach 10 Minuten Verhandlung wieder 120 km zurück nach Freiberg. Ein neuer Termin soll nun im Juni stattfinden. Mal sehen, ob es die Bußgeldstelle in der Zwischenzeit schafft, die Messdaten herauszugeben…

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