geblitzt.de -Verschwinden die Strafzettel wie von Zauberhand?

Durch einen Link auf Facebook sind wir auf einen Beitrag der ProSieben-Sendung Galileo aufmerksam geworden, welcher vor ca. zwei Wochen ausgestrahlt wurde. Der vielversprechende Titel: „Dieses Start Up Unternehmen lässt Strafzettel legal verschwinden“.

Der Titel legt nahe, mit geblitzt.de könne man Bußgelder ganz einfach vermeiden. Der Beitrag beginnt auch gleich mit der Einblendung von drei Bußgeldbescheiden, welche nach eingelegten Einsprüchen eingestellt worden seien. Man erfährt anschließend, dass vermeintlich ein Drittel aller Bußgeldbescheide falsch sind, viele Betroffene aber wegen hoher Kosten den Gang zum Rechtsanwalt, welcher die Rechtmäßigkeit des Bescheides prüfen könnte, scheuen würden. Geblitzt.de bzw. die dahinterstehende Coduka UG (haftungsbeschränkt) habe daher eine Software entwickelt, mit welcher die Prüfung von Bußgeldbescheiden weitgehend automatisiert würde, wodurch erhebliche Kosten eingespart werden könnten. Daher sei es geblitzt.de möglich, Betroffenen die Prüfung ihrer Bußgeldbescheide kostenlos anzubieten. So weit, so gut.

Dann wird es aber schon etwas schräg. Im Beitrag wird behauptet, statt eines Anwalts würde die Software von geblitzt.de „mit einem Klick automatisch“ Einspruch bei der Bußgeldbehörde einlegen. Es ist klar, dass man in einem Fernsehbeitrag nicht auf alle juristischen Feinheiten Rücksicht nehmen kann, aber diese Aussage ist schlicht Quatsch. Die Software mag das Einspruchsschreiben automatisch generieren. Einlegen muss den Einspruch nach dem Gesetz aber der Betroffene oder ein von diesem bevollmächtigter Anwalt schon selbst. Gemäß § 67 OWiG ist der Einspruch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsbehörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat, einzulegen. Tatsächlich – das erfährt man dann später im Beitrag – arbeitet geblitzt.de mit Anwälten zusammen, welchen das Unternehmen gegen Gebühren seine Software zur Verfügung stellt und die Mandate vermittelt. Der Einspruch wird also durch diese Anwälte eingelegt.

Rechnet sich das für die Coduka UG? Und werden die Mandanten kostenlos tatsächlich auch gut und umfassend beraten?

Im Beitrag heißt es, geblitzt.de habe daraus, dass vielen Betroffenen die Prüfung des Bußgeldbescheides durch einen Rechtsanwalt zu teuer wäre, ein „lukratives Geschäftsmodell“ gemacht. An korrekten Bußgeldverfahren verdiene man nichts, an fehlerhaften jedoch nicht schlecht. Unterm Strich scheint sich das aber bis jetzt noch nicht wirklich auszuzahlen. Zumindest dem im Januar dieses Jahres veröffentlichten Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2015 lässt sich entnehmen, dass die mit einem Stammkapital von nur € 800,- gegründete Coduka UG durch erhebliche Verluste bereits einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag i.H.v. immerhin € 163.864,29 ausweisen musste. Ob sich die Lage seither gebessert hat, wird sich erst zeigen, wenn Anfang 2018 der Jahresabschluss für 2016 veröffentlicht wird.

Haben nun wenigstens die Betroffenen im Bußgeldverfahren etwas von diesem Geschäftsmodell?

Klar ist, dass geblitzt.de seine Leistung (bzw. die seiner Vertragsanwälte) kostenlos anbietet. Besteht nach der Prüfung der Akte der Bußgeldstelle keine Erfolgsaussicht, wird der Betroffene informiert und die Bearbeitung des Falles abgeschlossen. Die bis dahin entstandenen Kosten trägt geblitzt.de. Wird der Betroffene vor Gericht freigesprochen, erhalten die Anwälte von geblitzt.de ihre Gebühren aus der Staatskasse. Dann muss de Betroffene natürlich auch nichts bezahlen.

Da geblitzt.de und die für das Portal tätigen Anwälte also in der Regel nur im Falle eines Freispruches Geld verdienen, liegt es nahe, dass das Unternehmen mit Hilfe seiner Software versucht, aus der Fülle eingehender Anhörungsbögen und Bußgeldbescheide diejenigen Verfahren herauszufischen, bei welchen die Wahrscheinlichkeit für einen Freispruch sehr hoch ist. Nach unserer Erfahrung aus der Prüfung vieler Bußgeldverfahren ist ein glatter Freispruch aber nur bei den wenigsten, keinesfalls bei einem Drittel aller Verfahren zu erwarten. Allerdings kann Betroffenen unter Umständen auch anders als nur durch Freispruch geholfen werden. Das setzt jedoch eine individuelle Beratung und Analyse des jeweiligen Einzelfalles voraus. Zum Beispiel kommen Verfahrenseinstellungen nach § 47 OWiG viel häufiger vor als Freisprüche. Nach dieser Vorschrift können Bußgeldstellen und Gerichte Verfahren nach Ermessen einstellen. Davon wird z.B. nicht selten Gebrauch gemacht, wenn  zum Nachweis der Ordnungswidrigkeit umfangreich Beweis erhoben werden müsste und die Kosten hierfür in Ansehung der vorgeworfenen Tat unverhältnismäßig hoch wären. Bei einer solchen Einstellung werden dem Betroffenen aber die Anwaltskosten in der Regel nicht aus der Staatskasse erstattet. Trotz der entstehenden Kosten kann der Betroffene aber ein Interesse an einer solchen Einstellung des Verfahrens haben, nur verträgt sie sich natürlich schlecht mit dem Geschäftsmodell von geblitzt.de, da man den vollen Aufwand für das Rechtsmittelverfahren, falls notwendig auch mit Gerichtsverhandlungen, betreiben müsste und am Ende mangels Erstattung der Anwaltskosten aus der Staatskasse und wegen des Kostenlos-Versprechens gegenüber dem Kunden noch nicht einmal etwas daran verdienen würde. Eine auf die individuellen Bedürfnisse des Betroffenen zugeschnittene Beratung in nicht völlig eindeutig gelagerten Fällen, kann man da sicher nicht erwarten.

Eine solche Beratung könnte aber auch noch weitere mögliche Problemlösungen aufzeigen. Zu denken ist etwa an die Herbeiführung der Verjährung durch taktisches Verhalten. Auch ist Vielfahrern häufig sehr geholfen, wenn man Bußgeldstelle oder Gericht davon überzeugen kann, von einem Fahrverbot abzusehen und stattdessen das Bußgeld zu erhöhen. Eine individuelle Prüfung kann ferner Klarheit darüber schaffen, wie man sich verhalten sollte, wenn man als Halter des Fahrzeuges zur Benennung des Fahrers aufgefordert wird. Muss man dann den Fahrer angeben? Was geschieht, wenn man schweigt?

Wir möchten geblitzt.de nicht seine Daseinsberechtigung absprechen. Und auch auf dem Rechtsdienstleistungsmarkt belebt Konkurrenz das Geschäft. Man sollte beim Anschauen eines Fersehbeitrages wie jenem von Galileo, welcher zuweilen eher an eine Dauerwerbesendung, denn an objektive journalistische Arbeit erinnert, nur nicht dem Irrglauben verfallen, eine automatisierte Fallbearbeitung mittels Software könne stets die individuelle Beratung bei einem Fachanwalt oder einer Fachanwältin für Verkehrsrecht ersetzen.

An dieser Stelle vielleicht noch ein Wort zu den Rechtsanwaltskosten.

Ja, diese sind in Bußgeldverfahren häufig deutlich höher als das Bußgeld. Aber erstens kann sich die Investition je nach den individuellen Bedürfnissen durchaus bezahlt machen, wenn man z. B. ein Fahrverbot vermeiden kann, welches zu beruflichen Schwierigkeiten führen könnte, oder wenn man bereits einige Punkte auf dem Flensburger Konto „angespart“ hat und die Entziehung der Fahrerlaubnis bedrohlich näher rückt. Und zweitens kann man dieses Kostenrisiko durch eine Verkehrsrechtsschutzversicherung abfedern. Solche Versicherungen werden schon zu Jahresbeiträgen von unter € 100,- angeboten, auch ganz ohne Selbstbeteiligung. Wer sich viel im Straßenverkehr bewegt, sollte über eine solche Versicherung nachdenken. Das gilt nicht nur wegen eventueller Bußgeldverfahren. Auch im Falle eines Unfalls, beim Kauf eines mangelhaften Fahrzeugs etc. ist eine Verkehrsrechtsschutzversicherung hilfreich.

Übrigens geht aus den Nutzungsbedingungen von geblitzt.de (§ 6 Abs. 2) hervor, dass eine etwa vorhandene Rechtsschutzversicherung vorrangig in Anspruch zu nehmen ist. Das heißt also, in dem Fall bietet geblitzt.de seine Leistung keineswegs kostenfrei an. Dann kann man aber auch gleich die persönliche Beratung beim Fachanwalt vor Ort suchen.

Haben Sie Fragen zum Bußgeldverfahren? Kontaktieren Sie uns!

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2 thoughts on “geblitzt.de -Verschwinden die Strafzettel wie von Zauberhand?

  1. Sehr geehrter RA Woldrich,

    Ihre Ausführungen lassen leider ein sehr großeres Missverständnis von Technologie, insbesondere von Legal Tech, erkennen. Natürlich sind viele Kommentare im Galileo Beitrag überspitz,t aber vieles ist nicht einmal erwähnt worden. Können Sie beispielsweise auf Bigdata Analysen Ihrer Fälle zurückgreifen? Wir schon. Daraus resultieren eine Vielzahl zusätzlicher Einstellungen. Ich lade Sie gerne ein, sich Geblitzt.de mal aus der Nähe anzuschauen, wenn Sie mal in Berlin sind.

    LG Jan Ginhold

    1. Sehr geehrter Herr Ginhold,

      es mag sein, dass mir nicht alle Facetten Ihres Angebots bekannt sind. Ich habe ihm aber auch ausdrücklich nicht seine Daseinsberechtigung absprechen wollen. In der Tat hat mich der in dem ProSieben-Beitrag vorgestellte Fall aufhorchen lassen, in welchem ein Messfehler durch den abweichenden Abstand des Messgerätes vom Fahrbahnrand bei einer anderen Messung der selben Messreihe aufgedeckt werden konnte. Theoretisch wäre das zwar auch durch die Untersuchung der Messreihendaten durch einen Sachverständigen möglich, aber ich gebe gern zu, dass die Gewinnung solcher Erkenntnisse durch die Auswertung strukturierter Daten aus einer Vielzahl von Bußgeldverfahren sicher eleganter und kostengünstiger, vielleicht sogar treffsicherer ist.

      Zu meinem kleinen „Aufsatz“ hat mich auch weniger Ihr Angebot als solches, sondern die reißerische und einseitige Berichterstattung bei Galileo veranlasst. Ich habe kein Problem mit Werbung, wenn sie als solche für den Zuschauer erkennbar ist. Hier verschwammen mir die Grenzen zwischen redaktionellem Beitrag und Dauerwerbesendung aber etwas zu sehr und die „klassische“ Anwaltstätigkeit fand praktisch nur im Zusammenhang mit den angeblich viel zu hohen Kosten Erwähnung.

      VG

      Kay Woldrich

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