Abgas-Skandal: Vergleich nach Musterfeststellungsklage

VW verschickt seit den 19.03.2020 Schreiben an all jene, welche sich für die Musterfeststellungsklage registriert hatten.

Es enthält ein persönliches Login zu dem eigens für die Abwicklung des Vergleichs geschaffenen Internet-Portal http://www.mein-vw-vergleich.de

Nach dem Login werden einige persönliche und Daten zu dem betroffenen Fahrzeug abgefragt. Im Anschluss wird der Betrag angegeben, zu dem VW bereit wäre, sich zu vergleichen. Es handelt sich dabei um eine Einmalzahlung; das Fahrzeug muss bei Abschluss eines solchen Vergleichs nicht zurückgegeben werden.

Die Vergleichssumme hängt u. a. von Alter und Laufleistung des Fahrzeuges ab, kann daher von Fall zu Fall stark variieren.

Beigefügt ist dem Schreiben außerdem eine Liste mit Antworten auf häufige Fragen.

Die wichtigste Frage dürfte jedoch sein: Soll ich den Vergleich abschließen?

Wer den Vergleich nicht abschließt oder ihn nach Abschluss binnen einer Frist von zwei Wochen widerruft, hätte noch die Möglichkeit, eine individuelle Schadensersatzklage gegen VW zu erheben. Ob es ratsam ist, auf den Vergleich zu verzichten und selbst gegen VW zu klagen, hängt von der Lage des Falles und dem Ausgang der anstehenden Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) und des Bundesgerichtshofes (BGH), deren Verhandlungen am 28.04.2020 und 05.05.2020 stattfinden sollen, ab. Möglicherweise könnte auf diesem Weg eine deutlich höhere Schadensersatzzahlung realisiert werden. Denkbar ist aber auch, dass die höchsten Gerichte der EU und der Bundesrepublik Deutschland Schadensersatzansprüche ablehnen.

Bislang ist die Rechtsprechung der untergeordneten Gerichte in dieser Frage noch recht gespalten. Eine höchstrichterliche Entscheidung würde hier endlich für Klarheit sorgen. Obsiegt VW, wären Vergleiche dann aber wohl kaum noch vorstellbar.

Haben Sie sich für die Musterfeststsellungsklage registriert und Fragen zu dem Vergleich? Kontaktieren Sie uns!

Einigen Sie sich mit VW auf einen Vergleich, trägt VW auch die Rechtsanwaltskosten für die Beratung. Für den Fall, dass Sie sich gegen den Vergleich entscheiden, werden wir Ihnen die für eine individuelle Klage anfallenden Gerichts- und Anwaltskosten schon im Erstberatungsgespräch transparent darstellen.

Nutzen Sie in Zeiten der Corona-Krise auch unser Beratungsangebot via Skype und WhatsApp-Videoanruf!

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Abgas-Skandal: Kein Ende in Sicht

Schon am 06.03.2019 hatten wir hier über den Verdacht berichtet, dass auch die Motorenreihe EA 288 des Volkswagen-Konzerns vom Abgasskandal betroffen sein könnte. Damals ging es um ein sogenanntes Thermofenster.

Nun haben Recherchen des SWR offenbar ergeben, dass diese Motoren möglicherweise noch weitgehender manipuliert wurden. Auch diese sollen über eine Software verfügen, welche erkennt, ob sich das Fahrzeug auf einem Abgasprüfstand bzw. in einem Testzyklus befindet. In diesem Fall sorgt sie dafür, dass mehr AdBlu zur Abgasreinigung zugeführt wird als im normalen Fahrbetrieb.

Aber auch bei der Baureihe EA 189 bahnt sich neues Ungemach an. So soll laut dem ARD-Magazin Kontraste mit dem Update, welches die ursprüngliche Abschalteinrichtung beseitigen sollte, ein Thermofenster installiert worden sein, welches dazu führt, dass eine optimale Abgasreinigung nur in einem Außentemperaturbereich von 15 bis 33 Grad Celsius stattfindet. Schon ob ein solches Thermofenster überhaupt zulässig ist, ist umstritten. Zulässig kann es jedoch sein, wenn es zum Schutz des Motors zwingend erforderlich ist. Dann stellt sich freilich die Frage, wie eng ein solches Thermofenster sein darf.

Die Motoren von VW (und wohl auch die anderer Hersteller) werden die Gerichte also noch lange beschäftigen.

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Abgas-skandal: Doch Auch VW-Motoren der Reihe EA288 betroffen?

Volkswagen hat in der Vergangenheit stets beteuert, dass der Nachfolger des berühmt-berüchtigten Motors EA189 nicht über eine unzulässige Abschalteinrichtung verfüge.

Der Hersteller soll nun aber in einem Rechtsstreit vor dem Landgericht Wuppertal (Az.: 2 O 273/18) eingeräumt haben, dass auch bei den Motoren der Baureihe EA288 eine Abschalteinrichtung in Form eines sogenannten Thermofensters benutzt wurde. Ein solches Thermofenster bewirkt letztlich, dass bei Außentemperaturen, die außerhalb eines vorgegebenen Bereiches, also darüber oder darunter, liegen, die Abgasreinigung ausgeschaltet oder reduziert wird. Es würde sich dann also auch bei den neueren Motoren um eine Manipulation handeln, wie sie von vielen deutschen Gerichten für unzulässig erachtet wird.

EA288-Motoren wurden ab 2012 in Varianten zwischen 1,4 und 2,0 Litern gebaut.

Wir werden die Entwicklung weiter verfolgen und berichten.

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