Abgas-Skandal: Kein Ende in Sicht

Schon am 06.03.2019 hatten wir hier über den Verdacht berichtet, dass auch die Motorenreihe EA 288 des Volkswagen-Konzerns vom Abgasskandal betroffen sein könnte. Damals ging es um ein sogenanntes Thermofenster.

Nun haben Recherchen des SWR offenbar ergeben, dass diese Motoren möglicherweise noch weitgehender manipuliert wurden. Auch diese sollen über eine Software verfügen, welche erkennt, ob sich das Fahrzeug auf einem Abgasprüfstand bzw. in einem Testzyklus befindet. In diesem Fall sorgt sie dafür, dass mehr AdBlu zur Abgasreinigung zugeführt wird als im normalen Fahrbetrieb.

Aber auch bei der Baureihe EA 189 bahnt sich neues Ungemach an. So soll laut dem ARD-Magazin Kontraste mit dem Update, welches die ursprüngliche Abschalteinrichtung beseitigen sollte, ein Thermofenster installiert worden sein, welches dazu führt, dass eine optimale Abgasreinigung nur in einem Außentemperaturbereich von 15 bis 33 Grad Celsius stattfindet. Schon ob ein solches Thermofenster überhaupt zulässig ist, ist umstritten. Zulässig kann es jedoch sein, wenn es zum Schutz des Motors zwingend erforderlich ist. Dann stellt sich freilich die Frage, wie eng ein solches Thermofenster sein darf.

Die Motoren von VW (und wohl auch die anderer Hersteller) werden die Gerichte also noch lange beschäftigen.

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Abgas-skandal: Doch Auch VW-Motoren der Reihe EA288 betroffen?

Volkswagen hat in der Vergangenheit stets beteuert, dass der Nachfolger des berühmt-berüchtigten Motors EA189 nicht über eine unzulässige Abschalteinrichtung verfüge.

Der Hersteller soll nun aber in einem Rechtsstreit vor dem Landgericht Wuppertal (Az.: 2 O 273/18) eingeräumt haben, dass auch bei den Motoren der Baureihe EA288 eine Abschalteinrichtung in Form eines sogenannten Thermofensters benutzt wurde. Ein solches Thermofenster bewirkt letztlich, dass bei Außentemperaturen, die außerhalb eines vorgegebenen Bereiches, also darüber oder darunter, liegen, die Abgasreinigung ausgeschaltet oder reduziert wird. Es würde sich dann also auch bei den neueren Motoren um eine Manipulation handeln, wie sie von vielen deutschen Gerichten für unzulässig erachtet wird.

EA288-Motoren wurden ab 2012 in Varianten zwischen 1,4 und 2,0 Litern gebaut.

Wir werden die Entwicklung weiter verfolgen und berichten.

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Abgas-Skandal: Landgericht Dresden weist auch Klagen gegen die VW AG ab

Wir hatten hier ja schon über eine Entscheidung des Landgerichts Dresden berichtet, wonach Besitzer eines Pkw aus dem VW-Konzern vom Händler kein neues Fahrzeug verlangen können, wenn sie das von VW angebotene Update verweigert und damit dem Händler keine Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben haben.

Nun hat sich das Gericht auch mit gegen den Hersteller, die Volkswagen AG, gerichteten Schadensersatzklagen befasst (Urteile v. 21.11.2017, Az.: 7 O 1727/16 u. 7 O 2359/16). Auch diese wurden heute abgewiesen, und zwar mit ähnlichen Begründungen wie in dem vorangegangenen Urteil.

Eine Täuschung der Käufer durch VW vermochte das Gericht noch zu erkennen, allerdings keinen hierdurch verursachten Schaden. Den VW-Besitzern sei deshalb kein Schaden entstanden, weil die Updates grundsätzlich wirksam seien. Nur wenn Updates im Ausnahmefall nicht zum Erfolg führen oder sich gar nachteilig auf das Fahrzeug auswirken würden, kämen weitergehende Ansprüche gegen den VW-Konzern in Betracht. Auch das Argument, der Wiederverkaufswert der Fahrzeuge habe gelitten, wodurch den Käufern ein Schaden entstanden sei, ließ das Gericht nicht gelten. Dass speziell die vom Abgas-Skandal betroffenen Fahrzeuge des VW-Konzerns an Wert eingebüßt hätten, sei nicht erwiesen. Vielmehr zeige sich eine solche Entwicklung auf dem Gebrachtwagenmarkt auch bei Diesel-Fahrzeugen anderer Hersteller.

Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Es wird sich nun das Oberlandesgericht Dresden mit den Klagen zu befassen haben. Man darf gespannt sein, ob es zu Entscheidungen des Berufungsgerichts kommt oder doch noch Vergleiche geschlossen werden. Bisher hat es VW verstanden, obergerichtliche Entscheidungen zu vermeiden…

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