Abgas-Skandal: Landgericht Dresden weist Klage von Skoda-Käufer ab

Nach einer Reihe erfolgreicher Klagen von Besitzern von Fahrzeugen mit „Schummel-Software“ hat mit dem Landgericht Dresden nun mal wieder ein Gericht gegen den Käufer eines Skoda entschieden (Urteil v. 08.11.2017, Az.: 7 O 1047/16).

Der Kläger nahm den Skoda-Vertragshändler auf Austausch seines im Jahr 2012 ausgelieferten Fahrzeuges mit einem km-Stand von ca. 150.000 gegen einen fabrikneuen Skoda aus der aktuellen Serienproduktion in Anspruch.

Grundsätzlich kann der Käufer einer mangelhaften Sache nach seiner Wahl Nachbesserung (Reparatur) oder Nachlieferung (Lieferung einer mangelfreien Sache) verlangen, §§ 437 Nr. 1; 439 Abs. 1 BGB. Allerdings schränkt § 439 Abs. 3 BGB dieses Wahlrecht des Käufers ein, wenn die gewählte Art der Nacherfüllung dem Verkäufer nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. In einem solchen Fall beschränkt sich der Anspruch des Käufers auf die andere Art der Nacherfüllung.

Von eben einem solchen Fall der Unverhältnismäßigkeit ging das Landgericht Dresden in dem entschiedenen Fall aus.

Der Kläger war dem Rückruf nicht gefolgt, weil er den vom VW-Konzern entwickelten Abhilfemaßnahmen (Update) misstraute. Dies ließ das Gericht nicht gelten. Unter Bezugnahme auf Untersuchungen des ADAC stellte es sich auf den Standpunkt, die Updates würden zu einer erheblichen Reduzierung der Stickstoffemissionen führen und hätten keine signifikante Verschlechterung von Motorleistung und Verbrauch zur Folge. Außerdem sei der finanzielle Aufwand hierfür vergleichsweise gering. Es sei daher unangemessen, das Update zu verweigern und stattdessen die Lieferung eines Neuwagens zu verlangen.

Ob der Kläger mehr erreicht hätte, wenn er neben dem Händler auch Skoda Deutschland bzw. die VW AG auf Schadensersatz verklagt hätte, bleibt offen. Zu einer solchen Konstellation sind Entscheidungen des LG Dresden aber am 21.11.2017 zu ewarten.

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1. Münchener Verkehrsrechtstage des ADAC

Der ADAC veranstaltete am 20./21.10.2017 in seiner Zentrale erstmals die Münchener Verkehrsrechtstage mit vielen interessanten Vorträgen zur Sachschadenregulierung, zum Kaufrecht mit dem Schwerpunkt Gewährleistungsrecht, zum Abgas-Skandal sowie zu Bußgeldverfahren im In- und Ausland. Wir waren dort und konnten neben Fachwissen bei herrlichem Spätherbstwetter auch ein paar Impressionen von München sammeln.

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Wenn die Bußgeldstelle mauert

In einem Bußgeldverfahren wegen eines Geschwindigkeitsverstoßes habe ich einen Sachverständigen mit der Prüfung des Messergebnisses beauftragt. Dieser forderte bei der Bußgeldstelle die Rohmessdaten an. Die Bußgeldstelle verweigerte die Herausgabe mit der zweifelhaften Begründung, das Verfahren sei bereits an die Staatsanwaltschaft abgegeben worden. Auch alle Rohmessdaten? Wohl kaum…

Nachdem das Amtsgericht Cottbus auf meinen Antrag hin mit Beschluss vom 29.03.2017 schließlich die Herausgabe des entschlüsselten Falldatensatzes angeordnet hatte, forderte der Sachverständige diesen am 31.03.2017 nochmals bei der Bußgeldstelle an. Unterdessen rückte der für den heutigen Tag anberaumte Termin zur Hauptverhandlung näher. Als der Sachverständige am 12.04.2017 noch immer die Daten nicht erhalten hatte, habe ich das Gericht darauf hingewiesen und beantragt, den Verhandlungstermin aufzuheben und später neu zu terminieren.

Gestern teilte das Gericht telefonisch mit, es sei sehr ungewöhnlich, dass die Bußgeldstelle trotz eines entsprechenden Beschlusses die Daten nicht herausgebe. Die Bußgeldstelle sei zur Stellungnahme aufgefordert worden. Man konnte hören, dass die Richterin es nicht recht glauben wollte. Freilich war über die Osterfeiertage nichts passiert. Ohne die Stellungnahme wollte die Richterin den Termin aber nicht aufheben.

Also fuhr ich heute ca. 120 km nach Cottbus, stellte dort den Antrag, die Hauptverhandlung auszusetzen, welchem stattgegeben wurde, und fuhr nach 10 Minuten Verhandlung wieder 120 km zurück nach Freiberg. Ein neuer Termin soll nun im Juni stattfinden. Mal sehen, ob es die Bußgeldstelle in der Zwischenzeit schafft, die Messdaten herauszugeben…

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