Abgas-Skandal: Landgericht Dresden weist auch Klagen gegen die VW AG ab

Wir hatten hier ja schon über eine Entscheidung des Landgerichts Dresden berichtet, wonach Besitzer eines Pkw aus dem VW-Konzern vom Händler kein neues Fahrzeug verlangen können, wenn sie das von VW angebotene Update verweigert und damit dem Händler keine Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben haben.

Nun hat sich das Gericht auch mit gegen den Hersteller, die Volkswagen AG, gerichteten Schadensersatzklagen befasst (Urteile v. 21.11.2017, Az.: 7 O 1727/16 u. 7 O 2359/16). Auch diese wurden heute abgewiesen, und zwar mit ähnlichen Begründungen wie in dem vorangegangenen Urteil.

Eine Täuschung der Käufer durch VW vermochte das Gericht noch zu erkennen, allerdings keinen hierdurch verursachten Schaden. Den VW-Besitzern sei deshalb kein Schaden entstanden, weil die Updates grundsätzlich wirksam seien. Nur wenn Updates im Ausnahmefall nicht zum Erfolg führen oder sich gar nachteilig auf das Fahrzeug auswirken würden, kämen weitergehende Ansprüche gegen den VW-Konzern in Betracht. Auch das Argument, der Wiederverkaufswert der Fahrzeuge habe gelitten, wodurch den Käufern ein Schaden entstanden sei, ließ das Gericht nicht gelten. Dass speziell die vom Abgas-Skandal betroffenen Fahrzeuge des VW-Konzerns an Wert eingebüßt hätten, sei nicht erwiesen. Vielmehr zeige sich eine solche Entwicklung auf dem Gebrachtwagenmarkt auch bei Diesel-Fahrzeugen anderer Hersteller.

Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Es wird sich nun das Oberlandesgericht Dresden mit den Klagen zu befassen haben. Man darf gespannt sein, ob es zu Entscheidungen des Berufungsgerichts kommt oder doch noch Vergleiche geschlossen werden. Bisher hat es VW verstanden, obergerichtliche Entscheidungen zu vermeiden…

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